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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen zugrunde, die aufgrund von Online-Bestellungen über das Internet oder ein anderes
Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Brief, Fax, Telefon, etc.) mit PROFUNDIS Presse Media Service GmbH Postfach 40 44, D-57356 Lennestadt, (nachfolgend
PROFUNDIS) geschlossen werden. Mit Ihrer Bestellung erkennen Sie den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen an. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen
bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
A. Vertragsabschluss Der Vertrag kommt zustande, wenn Ihre
abgeschlossene Bestellung durch uns per E-Mail oder in sonstiger Schriftform angenommen wird.
B. Zahlungs- und Lieferbedingungen
Die angegebenen Preise enthalten die gesetzlichen Mehrwertsteuern. Der Versand der bestellten Ware erfolgt unmittelbar nach Belastung Ihrer Kreditkarte
oder nach Rechnungserstellung. Die voraussichtlichen Lieferzeiten können Sie der Produktbeschreibung entnehmen. Wenn keine Lieferzeit angegeben ist, erfolgt die
Lieferung innerhalb Deutschlands in der Regel innerhalb von vier Werktagen nach Versand. Sendungen ins Ausland werden in der Regel innerhalb von 21 Tagen nach
Versand ausgeliefert. Bitte beachten Sie aber, dass gerade in Hauptzeiten, wie z. B. Weihnachten, die Laufzeiten einer Sendung länger als gewöhnlich sein
können. Der Versand erfolgt in der Regel über die Deutsche Post. Können wir die angegebenen Lieferzeiten aufgrund höherer Gewalt, z. B. Krieg,
Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung oder ähnlicher Ereignisse nicht einhalten, so verlängern sich diese angemessen.
Schadensersatzansprüche
des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung sowie Schadensersatzansprüche statt der Leistung sind in allen Fällen des Verzuges mit der Lieferung
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf
Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder die Bestellung
aufrechterhält.
C. Versandkosten Die Höhe der Versandkosten richtet sich nach dem Gewicht der Sendung und der gewünschten
Lieferadresse (Deutschland, EU-Ausland oder sonstiges Ausland). Die Versandkosten sind je nach Anzahl, Art und Menge der gewünschten Artikel bei
jedem Bestellvorgang unterschiedlich. Die tatsächlich anfallenden Versandkosten werden Ihnen während des Bestellvorgangs angezeigt. Der Endpreis wird Ihnen bei
dem Abschluss Ihrer Bestellung mitgeteilt.
D. Sachmängel Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen
wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
Im Falle eines Sachmangels liefern wir Ihnen neue Ware. Sie sind verpflichtet, uns etwaige Sachmängel
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Mängelansprüche bestehen weiter nicht, sofern die Ware nach dem Gefahrübergang aufgrund fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung, beispielsweise bei übermäßiger Beanspruchung, mangelhaft wird.
Sofern sich die Aufwendungen zur Nacherfüllung dadurch
erhöhen, dass der Liefergegenstand von dem Besteller nachträglich an einen anderen Ort als die Lieferanschrift verbracht worden ist, sind Ansprüche des
Bestellers hinsichtlich der erhöhten Aufwendungen ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Verbringung des Liefergegenstandes dem bestimmungsgemäßen
Gebrauch entspricht.
Die Verjährungsfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen eines Mangels beträgt, wenn der Besteller Kaufmann ist,
abweichend von der gesetzlichen Regelung 12 Monate ab Gefahrübergang bzw. Abnahme der Ware. Bei Nichtkaufleuten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist zur
Geltendmachung von Ansprüchen wegen eines Mangels von 24 Monaten ab Gefahrübergang bzw. Abnahme.
E. Schadensersatz/Gesamthaftung Soweit wir nicht nach den Regelungen
der Geschäftsbedingungen für Verzug oder Sachmängel haften, sind sämtliche Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die
nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle etwaigen Ansprüche des Bestellers wegen der Verletzung von
Nebenpflichten, auch vorvertraglicher Pflichtverletzungen sowie für Ansprüche aus der Produzentenhaftung nach § 823 BGB. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers der Profundis oder eines leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - außer in den Fällen des Vorsatzes oder grober
Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der
Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen der Verletzung einer Person einschließlich des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers sowie in den Fällen,
in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Der
Ausschluss gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Bei Sachmängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit Profundis
garantiert hat, gilt der Haftungsausschluss ebenfalls nicht.
F. Eigentumsvorbehalt Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
G. Anzuwendendes Recht und salvatorische Klausel Für Lieferungen und Leistungen gilt
ausschließlich deutsches Recht, insbesondere unter Ausschluss des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Sollten
ein oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien sind dann
verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende Regelung zu ersetzen.
Lennestadt, Januar 2006
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